Kfz-Sachverständigenbüro Gökce

     Sachverständiger für Fahrzeugschäden (Unfallschäden) und Bewertungen



Unfall - was tun?

Verschenken Sie kein Geld!

Die Abwicklung von Haftpflicht-Schäden

  • Sie werden unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dann haben Sie die freie Entscheidung darüber, wo bzw. ob Sie Ihr Fahrzeug      reparieren lassen, welchen Gutachter und welchen Anwalt Sie beauftragen.
  • Als Geschädigter haben Sie den Anspruch auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten werden von der gegnerische Versicherung übernommen werden.
  • Nach Freigabe des Schadens zur Reparatur haben Sie das Recht sich an eine Werkstatt IHRER Wahl zu wenden oder den Schaden laut Sachverständigengutachten abzurechnen. Sie können sich das Geld von der Versicherung auszahlen lassen. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer abgezogen.
  • Lassen Sie sich Ihre Schadenersatzansprüche mit einem unabhängigen Gutachten beziffern. Es dokumentiert wichtige Aussagen zur Höhe des Fahrzeugwertes, der Wertminderung und des Nutzungsausfalls.
  • Beauftragen Sie für alle finanziellen Abwicklungen, durch den Unfall, einen Anwalt Ihrer Wahl. Dies ist wichtig, da einige Versicherungen ungültige Abstriche an der Schadenshöhe vornehmen um Geld zu sparen. Das kann passieren, wenn Sie im Vorfeld versucht haben, mit der gegnerischen Versicherung laut Sachverständigengutachten abzurechnen oder eine Abtretungserklärung gegenüber einer Werkstatt unterschrieben haben. Kommt es nun zu Problemen, lehnen viele Anwälte in dieser Phase wegen reduziertem Streitwert eine Übernahme ab.
  • Ihnen steht für die Dauer der Instandsetzung Ihres Fahrzeuges ein Leih-/Mietwagen zu. Nehmen Sie den Leih-/Mietwagen nicht in Anspruch, steht Ihnen ein finanzieller Nutzungsausfall zu.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst instandgesetzt haben, können Sie die Fertigstellung durch den Sachverständigen dokumentieren lassen. Somit haben Sie das Anrecht, auf den für die Repraturdauer veranschlagten Nutzungsausfall.
  • Vermeiden Sie, auf das "Schadenmanagment" der gegnerischen Versicherung einzugehen, dieses machen die Versicherungen nur um Kosten einzusparen.


Die Abwicklung von Kasko-Schäden unterscheidet sich deutlich von dem der Haftpflichtschäden!

  • Tritt ein Schaden auf, so sollten Sie diesen sofort bei Ihrer Kasko-Versicherung melden, damit Sie Informationen zur Schadensabwicklung bekommen.
  • Ihnen als Versicherter steht es oft nicht frei einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sollten mit der Versicherung Rücksprache halten, bevor Sie einen Sachverständigen zwecks Gutachten- Erstellung beauftragen.
  • Als Versicherungsnehmer haben Sie bei einer Vielzahl von Kasko-Verträgen nicht die freie Werkstattwahl. Sie sollten vor Beauftragung einer Werkstatt, bei Ihrer Versicherung nachfragen.
  • Details der Abwicklung bei Kasko-Schäden sind abhängig von dem zugrunde gelegten Versicherungsvertrag.
  • Pauschale Auskünfte sind daher nicht möglich!